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Ein Schadensfall, was tun?
In „alten Zeiten“ wurde es jedem Kind im Kindergarten, in der Schule und bei allen anderen Gelegenheiten eingehämmert, so dass jeder Bürger die Notrufnummern für den Schadensfall kannte:
110 Polizei
112 Feuerwehr
115 Rettungsdienst
Die 115 für den Rettungsdienst ist weggefallen. Die Notrufnummern
110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst)
sind noch immer gültig.
Egal welche Nummer im Schadensfall gewählt wird, die erforderliche Hilfe wird geleistet.
Besser ist es jedoch vor dem Schaden klug zu sein:
Setzen Sie sich mit der Feuerwehr ihres Ortes in Verbindung und lassen sich in Brandschutzfragen kostenlos beraten.
Natürlich können sie auch andere professionelle Berater in Anspruch nehmen, diese dürften aber nicht kostenlos sein.
Der Einbau von Rauchmeldern, von den Versicherern empfohlen, hilft im Schadensfall rechtzeitig Hilfe zu rufen und Leben zu retten.
Wenn es dennoch zu einem Schaden gekommen ist, egal welcher Art, rufen sie die oben benannten Notrufnummern und treffen alle Maßnahmen zur Rettung von Menschenleben und Sachwerten, soweit es in Ihnen möglich ist.
Übrigens der Missbrauch ist strafbar.
Ihre Feuerwehr |