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Wer kümmert sich in Zukunft um den Brandschutz?
Jeder greift im Schadensfall gern auf die Freiwilligen Feuerwehren zurück, was sein gutes Recht ist, sei es zu den ureigensten Aufgaben des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes oder anderen Aufgaben in der Gemeinde.
Die Freiwilligen Feuerwehren scheuen vor keiner Tätigkeit zurück und sind bemüht den im Brandschutzgesetz festgeschriebenen Aufgaben gerecht zu werden.
Darüber hinaus sind sie auch vielerorts der Garant für das gesellschaftliche und kulturelle Leben in der Gemeinde und helfen bei manch anderen Tätigkeiten.
Ich habe in den Medien mehrfach gelesen, dass diese oder jene Übung der Feuerwehr nicht geklappt hat. Mehrfach wurde die „Führungsschwäche“ der Feuerwehr als Grund aufgeführt.
Woran liegt es nun wirklich?
Diese Frage haben sich die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren auch mehrfach gestellt und versucht eine Antwort darauf zu finden.
Im Brandschutzgesetz ist die Zuständigkeit und Verantwortung für den Brandschutz eindeutig geregelt.
Danach hat die Verwaltung auf der Gemeinde-, Amts- und Kreisebene den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind den Gemeinden unterstellt und Verrichtungsgehilfe bei der Erfüllung dieser Aufgaben.
Wir fühlen uns als Partner der Bürgermeister bei der Sicherstellung/Gewährleistung der Aufgaben.
Die Umsetzung der „Feuerwehrdienstvorschrift 100“ in den jeweiligen Verwaltungsebenen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Führung im Einsatzfall.
Diese Vorschrift beschreibt ein einheitliches Führungssystem, bestehend aus Führungsorganisation, Führungsvorgang und Führungsmitteln zur Erfüllung aller Führungsaufgaben.
Kernaussage der Vorschrift ist die Aussage, dass Verwaltungsaufgaben – administrativ/organisatorische Komponente – und Einsatzaufgaben – operativ/taktische Komponente – eindeutig getrennt werden.
Im Umkehrschluss heißt das, dass jeder seine Hausaufgaben machen muss, die Verwaltung hat die administrativ/organisatorische und die Feuerwehr die operativ/taktische Seite abzusichern.
Zu diesem Thema haben wir im Kreisfeuerwehrverband Mecklenburg-Strelitz am 02.12.2006 eine Veranstaltung durchgeführt.
Teilnehmer waren Führungskräfte der Feuerwehren und Mitarbeiter der Amtsverwaltungen aus dem Landkreis MST.
Kamerad Uwe Ahrens von der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz hat als Gastlektor sehr anschaulich die
daraus erwachsenden Aufgaben für die Verwaltung und die Feuerwehren erläutert.
Wie wir, die Verwaltung und die Feuerwehr, diesen Erfordernissen gerecht werden können hängt von vielen Faktoren ab und wirft Fragen auf:
- Welchen Stellenwert hat der Brandschutz in den Haushalten der Kommunen?
- Wie gewährleisten wir die weitere Einsatzbereitschaft und -fähigkeit unserer Feuerwehren?
- Wie können wir die vorhandenen Kräfte und Mittel der Feuerwehren noch effektiver einsetzen?
- Welche Schwerpunkte müssen für die praktische Ausbildung in den Wehren gesetzt werden?
- Genügt die bisherige Ausbildung unserer Führungskräfte oder müssen wir weitere geeignete Führungskräfte
heranziehen und ausbilden?
Letztlich ist ein enges Zusammenwirken der Verwaltung und der Feuerwehren eine Grundvoraussetzung um auch in 10 Jahren den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung sicherzustellen.
Am allermeisten wird die Mitwirkung unserer Bürgerinnen und Bürger in der Freiwilligen Feuerwehr benötigt, das wird auch
in 10 Jahren so sein.
Norbert Rieger
Amtswehrführer
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